Nun ist es “amtlich”: die Bodenplatte wird abgerissen. Unser Projektleiter hat sich tatsächlich wie versprochen mit dem leitenden Architekten der KHD in Verbindung gesetzt und die Sachlage geklärt. Die Bodenplatte müsse aus vielen verschiedenen Gründen weg.
- Gewährleistung: der ausschlaggebende Punkt ist die Gewährleistung, die ausgeschlossen wird, wenn die Bodenplatte nicht durch die HS-Bau gesetzt wurde. Außerdem würde der Architekt vollständig selbst in Haftung gehen, wenn beim Bau Fehler auftreten und auf die Bodenplatte zurückzuführen sind.
- Dämmung: die Bodenplatte ist nicht so gedämmt, wie es heutzutage nötig wäre. Es gibt keine unterseitige Dämmung, die nur durch eine oberseitige Dämmung kompensiert werden kann, was aber möglicherweise zu Wärmebrücken führen kann.
- Ausführung: das Nachbarhaus wurde nicht im Verbundsystem gebaut, wo auf die Außenmauern eine Dämmung aufgebracht wird, sondern aus 30cm starken Ziegelsteinen gebaut. Dies ist zwar per-se kein Problem, aber dadurch, dass wir bündig mit dem Nachbarhaus abschließen wollen und wir im Verbundsystem bauen, muss unsere Bodenplatte um die Stärke der Dämmung verkleinert werden.
- Schallschutz: die Bodenplatte ist aktuell augenscheinlich aus einem Guss. Dadurch würde beim Bohren immer das Nachbarhaus mitschwingen.
- Hausanschlüsse: die bestehende Bodenplatte ist bereits durchlöchert mit den ursprünglich geplanten Hausanschlüssen. Diese passen aber nicht zu unserem Grundriss. Es wäre zwar möglich den Grundriss an die Hausanschlüsse anzupassen, aber will man das? Zusätzliche Bohrungen für neue Hausanschlüsse wäre jedenfalls sehr aufwändig und nicht zu empfehlen.
Genau diese Argumentationslinie hätten wir uns vor 4 Monaten gewünscht. Dann wäre das ganze Hin- und Her sofort im Keim erstickt worden und wir hätten die Bodenplatte ohne zu murren entfernt. Denn die Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar und wir haben ja bereits mit dem Abriss gerechnet. Die Entscheidung trifft uns also jetzt nicht hart sondern befreit eher.
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