Nachdem wir der HS-Bau der Aufhebung der Festpreisbindung widersprochen haben, haben wir einen Tag vor Ablauf der Rückmeldefrist durch die HS-Bau noch ein Gespräch mit dem Prokuristen und unserem Projektleiter führen können. Nachdem wir erneut unseren Werdegang und die mangelnde Kommunikation bis Juni geschildert haben, bestand Verständnis für unseren Unmut. Auf die Aufhebung der Festpreisbindung hatte das allerdings keinen Einfluss.

Dennoch wurde uns angeboten, dass uns ein zukünftiges Mehrleistungsangebot gutgeschrieben bzw. verrechnet wird. Was das konkret werden wird und wie sich die Gutschrift auszeichnen wird, wird sich noch zeigen. Wenn wir damit die unnötigen Kosten für das Bodenplattengutachten und anderen Gutachter- und Beratungskosten, die wegen des ständigen Hin- und Her angelaufen sind, ausgleichen können, wäre das schon ein großes Zugeständnis. Mal sehen, wie es hier weiter geht. Wir hoffen, dass uns die HS-Bau mit diesem Entgegenkommen nicht im Stich lässt.

Learnings:

  • Rückblickend muss man sagen, dass wir hätten verstärkt darauf drängen müssen, dass unser Anliegen an das zuständige Projektteam weitergegeben wird. Nachdem wir unseren Projektleiter genannt bekommen haben, lief es ja vergleichsweise gut.
  • Fachliche und thematisch anspruchsvolle Klärungen sollte man tunlichst NICHT mit einem Vertriebler durchführen. Ich lass ja auch nicht mein Auto vom Autoverkäufer reparieren sondern von einem Mechaniker.

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10 Responses

  1. Wir bauen in Niedersachsen.
    FIBAV-Vertrag v. 2/2020.
    Baugenehmigung am 21.09.2020.
    Statik erst am 01 10.2020.
    Zahlreiche Mehrleistungsangebote folgten (u.a. Zusatzträger, Frostschürze 120 cm, stärkere Betondecke, Preiserhöhung, Mehrspartenhauseinführung, etc.).
    Hierüber streiten wir teils noch in 2021.
    Auf den Baubeginn 2021 warten wir noch.
    Der Billiganbieter wird somit viel, viel teurer. Das lohnt letztendlich nicht.

    • Den Zusatzträger und die stärkere Betondecke wollten sie uns auch andrehen, “Aufgrund des Bodengutachtens”.

      Baugrundrisiko sozusagen.

      Nach einigen Recherchen: Beides kann logisch nicht auf den Baugrund zurückgeführt werden.
      Wir haben das Angebot schlicht nicht angenommen und auf diesen Umstand hingewiesen.

    • Hallo, ich bin bei meiner Recherche auf eure Seite gestoßen. Wir streiten uns auch gerade mit der HS Bau wegen der Erhöhung der Festpreisbindung. Welches Datum hat die HS Bau denn bei euch als Baubeginn festgelegt. Der erste Spatenstich auf dem Grundstück? Beste Grüße Mandy

      • Das ist bei uns leider nicht so einfach: durch die Baubeginnanzeige ist es formal das Datum, was auf diesem Dokument steht. Allerdings beruft sich die HS-Bau auf den “ersten Spatenstich”. Der ist allerdings über 1 Monat später gewesen. Rechtlich ist der Baubeginn leider nicht klar definiert, weshalb die gesetzlich festgelegte Bauzeitgarantie eigentlich nichts wert ist. Der Bauträger beginnt einfach irgendwann, wenn es ihm beliebt.

        • Hallo, auch wir werden die Festpreisgarantie nicht einhalten können (Ablauf 31.05.22). Unserer Meinung nach wurden wir von Anfang an bezüglich Fristen, etc. falsch informiert. Uns wurde suggeriert, dass die Planung unseres Hauses parallel zur aktuellen Erschließung des Grundstücks erfolgen kann. Dass die Pläne zum Abwasser jedoch erst nach Abnahme durch die Gemeinde offiziell herausgegeben werden, war uns nicht bekannt. Die Abnahme war nun erst am 27.01.22. Zudem soll laut Vertrag dann eine Anpassung an den Baupreisindex erfolgen. Die Kosten hierfür sind jedoch überhaupt nicht abzuschätzen und daher unseres Erachtens auch nicht rechtens.
          Wie habt ihr euch mittlerweile einigen können? Habt ihr einen Anwalt eingeschaltet? LG Tina

        • Hallo Denis, könntest du denn kurz erwähnen, wie die genannte Gutschrift denn letztlich aussah und ob ihr mit diesem Ergebnis nach eurem Unmut einigermaßen zufrieden wart?

          Beste Grüße, ein vermeintlicher Leidensgenosse

    • Guten Tag,
      wir befinden uns leider genau in der gleichen Situation mit der Preiserhöhung gerade und wir haben vor zu klagen. Haben Sie auch geklagt, wenn ich das fragen darf?Wenn ja, gibt es schon einen Entscheid?
      Vielen Dank im Voraus

  2. Hallo.
    Auch bei unserer Tochter wurde der Baubeginn nicht eingehalten und immer mit irgendwelchen ausreden verschoben. Nun kommen vierteljährlich kostenerhöhing durch den baupreisindex drauf. Nicht mehr tragbar.
    Hat jemand Tipp wie man dagegen vorgehen kann.

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