Als wir unsere Genehmigungsfreistellung beantragt haben, wurde uns direkt mitgeteilt, dass unsere geplanten Dachflächenfenster im Arbeitszimmer nicht der Bauordnung entsprechen, da diese den Mindestabstand zur Brandschutzwand nicht einhalten. Der Beträgt laut SächsBO 1,20m.
Bei der Prüfung, ob diese einfach verschoben werden können, kam heraus, dass auch unser Badfenster zu nah am Entlüftungsauslass ist und einen Abstand von 2m betragen soll. Also muss auch das verschoben werden. Da nun aber der Platz zum Verschieben begrenzt ist, blieb uns leider nichts anderes übrig als die Fenster zu verkleinern.
Bisher hatten wir Roto Designo Comfort WDF R78 K 94cm x 118cm Hochschwingfenster in beiden Räumen geplant. Nun werden es die gleichen Fenster im Format 65cm x 140cm. Die Flächenzahl ist nur geringfügig kleiner, also sollten kaum Lichteinbußen wahrzunehmen sein. Das Änderungsangebot kam dann recht schnell, forderte aber erneut etwas Recherche ab, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Denn die alten Fenster waren “mit Wechsel”, die neuen Fenster “ohne Wechsel”. Was ist den jetzt schon wieder ein Wechsel?
Wenn ein Fenster ins Dach eingebaut werden soll, muss dort zunächst ein entsprechend großes Loch hin. So weit, so logisch. Die übliche Dachkonstruktion erfolgt mittels Dachsparren und wenn das Fenster nicht zwischen die Sparren passt, müssen ein oder mehrere Sparren abgesägt und über Wechselbalken abgefangen werden. Das nachfolgende Bild zeigt das ganz gut.
Der Sparrenabstand beträgt in der Regel zwischen 60 bis 80cm. Für das bisherige Fenster wäre also ein Wechsel auf jeden Fall nötig geworden. Die neuen Fenster sind nun allerdings so schmal, dass sie auch ohne Wechsel reinpassen. Durch die kleineren Fenster und den entfallenen Wechsel erhalten wir nun eine Minderleistungsgutschrift von knapp 1000€! Uff, das hilft auf jeden Fall schaffen, besonders in Anbetracht dessen, was uns noch an Kosten erwarten wird.
So weit, so positiv. Wäre da nicht die Aussage unserer Architektin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob der Wechsel nötig wird oder nicht. Ob wir also letztlich zum späteren Zeitpunkt doch einen Wechsel durchführen müssen, wird sich noch zeigen. Die KHD konnte uns diesbezüglich aber schon etwas beruhigen: ein nachträglich notwendiger Wechsel würde mit ca. 250€ zu Buche schlagen und wird mit dem ausführenden Dachdecker vereinbart. Bleibt trotzdem noch ein sattes Plus übrig. Noch!
Learnings:
- wie immer: jedes Angebot genau hinterfragen. Auf den Unterschied im Änderungsangebot angesprochen musste von der Mitarbeiterin auch erstmal beim leitenden Architekten erfragt werden, wie der Unterschied zustande kommt und ob das Angebot ohne Wechsel so gültig sei. Auch welche Auswirkungen das auf die Bauausführung hat, sollte man sich genau erklären lassen. Schlimmstenfalls hätten wir jetzt ohne Wechsel beauftragt und im nachhinein drauf bezahlen können, wenn dadurch ein wichtiger Bestandteil fehlt oder unklar ist.
- die neuen Fenster haben auch ihr gutes. Obwohl wir jetzt im Bad kein Fenster mehr direkt über der Badewanne haben und nicht mehr beim Baden direkt in den Himmel schauen können, ist das neue Fenster nun so platziert, dass es nun wesentlich leichter geöffnet und geschlossen werden kann, weil man nicht mehr über die Badewanne greifen muss.
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