Noch am gleichen Tag der Vertragsunterzeichnung für das Grundstück haben wir den Abriss der Bodenplatte in Auftrag gegeben. Um den Zaun um das Grundstück zu entfernen und dem Nachbarn der anderen Doppelhaushälfte über die Arbeiten zu informieren, haben wir um die Mitteilung des Termins gebeten, wann der Abriss beginnen soll.

Aber dann passierte, was man vermutlich am wenigsten erwarten würde: die Abrissfirma hat bereits 3 Tage nach Beauftragung beginnen wollen, die Bodenplatte zu entfernen, leider ohne uns Bescheid zu geben. Der Bauleiter rief uns an und informierte uns, dass die Kollegen nicht nur einen viel zu kleinen Bagger mitgebracht hätten, sondern die Schätzung über die Bodenplatte gnadenlos unterdimensioniert war, denn statt einer 30cm starken Bodenplatte erwartete die Arbeiter eine teilweise bis zu 60cm dicken Platte mit 1,5cm starker Bewehrung. Offenbar wurde so viel Beton und Stahl verbaut, dass hier ein Hochhaus hätte entstehen können.

Der Abriss wurde somit abgebrochen, da nicht nur die Bodenplatte viel zu mächtig ist, sondern scheinbar auch die – eigentlich offensichtliche – Tatsache, dass es eine Bodenplatte einer Doppelhaushälfte ist, schlicht vergessen. Der Abriss ist so einfach unmöglich, da entweder die Statik des Nachbarhauses beeinträchtigt werden könnte, wenn man direkt am Haus die Platte zersägt oder die neue Platte hätte an die alte Platte angesetzt werden müssen, was nicht nur wesentlich aufwändiger ist sondern in 50cm Abstand zum Nachbarhaus erfolgen muss und bei natürlichen Erdbewegungen zu Rissen am Haus führen könnte.

So stehen wir letztlich da mit einem Abrissvertrag, der nicht durchgeführt und einem Hausbauvertrag, dessen Gewährleistung nicht übernommen werden kann, da der Bauträger die Übernahme der Bodenplatte in die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Nun sind wir auf der Suche nach einer Lösung für dieses Dilemma.

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