Dieser Exkurs ist zum Thema Abschlagszahlungen, die nach Baustufe in Anteilen der Gesamtkosten berechnet werden. So berechnet die HS-Bau zum Beispiel diese Zahlungsmeilensteine:
- 10% mit Bauantragsstellung
- 25% mit Fundamentierung
- 35% mit Herstellung der Erdgeschossdecke
- 55% mit Richtung des Dachstuhls
- 60% mit Dacheindeckung
- 66% mit Fenstermontage
- 75% mit Innenputzherstellung / Elektroinstallation
- 82% mit Installation der Heizung
- 86% mit Estrichlegung
- 88% mit Inbetriebnahme der Heizung
- 90% mit Fassade
- 100% mit Endabnahme
Das heißt, dass mit jeder Baustufe ein Anteil der gesamten Bausumme valutiert wird. Bei einem Hauspreis von 250.000€ wird also der Abschlag wie folgt berechnet:
Beispiel:
- 10% für die Bauantragsstellung = 25.000€
- 15% für die Fundamentierung = 37.500€
- 20% für die Richtung des Dachstuhls = 50.000€
- etc.
Mehr-/Minderleistungen
Nun ist es so, dass alle Mehr- und Minderleistungen auf den ursprünglichen Grundpreis aufgeschlagen werden. Das heißt, kostet das Haus ursprünglich 250.000€ und man hat Mehrleistungen in Höhe von 15.000€ vereinbart, ergibt sich ein neuer Gesamtpreis von 265.000€. Nun sind die Meilensteine weiterhin prozentual festgelegt. Die jeweiligen Zahlungsmeilensteine sind nun also höher im Vergleich zur ursprünglichen Rechnung.
Beispiel:
- 10% für die Bauantragsstellung = 26.500€
- 15% für die Fundamentierung = 39.750€
- 20% für die Richtung des Dachstuhls = 53.000€
- etc.
Entscheidend für die Höhe des Meilensteins ist allerdings das Datum der bestätigten Mehr-/Minderleistung und das Rechnungsdatum des Meilensteins.
Nehmen wir an, am 01.01.2021 wurde der Vertrag abgeschlossen. Am 01.02.2021 wurde der erste Meilenstein mit 25.000€ in Rechnung gestellt – es sind ja noch keine Mehrleistungen angefallen. Am 01.03.2021 wird die erste Mehrleistung , z.B. eine Bemusterung, in Höhe von 15.000€ bestätigt. Der erste Meilenstein würde nun aber die obigen 26.500€ betragen. Es wurden allerdings nur 25.000€ in Rechnung gestellt, so dass eine Differenz von 1.500€ entsteht. Diese wird der folgenden Baustufe aufgeschlagen, so dass nun nicht mehr 39.750€ sondern 41.250€ in Rechnung gestellt wird.
Excel zur Berechnung
Mit dieser Excel lassen sich die Abschläge durch Eingabe des Grundhauspreises, der Mehr-/Minderleistungen mit Bestätigungsdatum und Betrag und Angabe des Rechnungsdatums der Baustufe die korrigierten Abschläge berechnen. Die Abweichungen zur tatsächlichen Rechnung ergeben sich aus Rundungsfehlern bei der Brutto-Netto-Umrechnung.
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